Dürfen bzw. müssen Kinder auf dem Gehweg fahren?
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren.
- Kinder bis einschließllich 9 Jahre dürfen auf Gehweg oder Fahrbahn fahren.
Beim Fahren auf dem Gehweg ist zu beachten, dass die Kinder dann beim Überqueren einer Fahrbahn (z.B. an einer Kreuzung) absteigen und ihr Rad schieben müssen.
(Details: § 2 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung)
Wo darf / muss ich fahren?
Die allgemeine Benutzungspflicht für Radwege wurde 1998 abgeschafft. Radfahrer müssen Radwege nur dann benutzen wenn sie mit den folgenden drei Zeichen als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind (237, 240,241 StV0):
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Sonderweg für Radfahrer
Dieses Schild kennzeichnet einen Weg als reinen Radweg. Allen anderen Verkehrsteilnehmern ist das Benutzen dieses Weges nicht gestattet.
(Verkehrszeichen 237 StVO)
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Gemeinsamer Geh- und Radweg
Dieses Schild kennzeichnet einen Weg für Fußgänger und Radfahrer. Radfahrer sollten auf diesen
gemeinsamen Wegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
(Verkehrszeichen 240 StVO)
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Getrennter Geh- und Radweg
Dieses Schild kennzeichnet einen Weg für Fußgänger und Radfahrer.
Anders als beim vorhergehenden Schild zeigt die weiße Linie an, welche Seite für den Radverkehr und welche für die Fußgänger bestimmt ist. Auch der Weg selbst ist markiert. Radfahrer müssen ihren Bereich verwenden, der wiederum von anderen Verkehrsteilnehmern nicht benutzt werden darf.
(Verkehrszeichen 241 StVO)
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Sonderweg Fußgänger mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“
Durch das Zusatzzeichen wird dieser Fußweg für den Radverkehr freigegeben. Es besteht keine Benutzungspflicht.
Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
(Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen Rdnr. 9.1 zu Anlage 2 StVO)
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Fahrradstraße
Dieses Schild kennzeichnet die Straße als „Fahrradstraße“. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
(Verkehrszeichen 244.1 StVO)
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Fahrradstraße Ende
(Verkehrszeichen 244.2 StVO)
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Die Zusatzzeichen "Radfahrer in beide Richtungen" bzw. "Radfahrer frei" zeigen an, dass eine Einbahnstraße von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden darf.
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(Verkehrszeichen 220 mit 1000-33 StVO und Zeichen 267 mit 1022-10 StVO)
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Verkehrsberuhigte Bereiche
Diese Bereiche stehen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung, Kinderspiele sind erlaubt. Radfahrer dürfen wie auch alle anderen Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
(Verkehrszeichen 325 StVO)